
Was ist Innobons 2025? Innobons 2025 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Grundstoff- und Agrar- und Lebensmittelsektors durch Innovation. Zuschüsse können bis zu 50% der Projektkosten decken, mit einem Höchstbetrag von 100.000€ pro Projekt.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen läuft vom 31. Mai bis 31. August 2025.
Wer kann diese Zuschüsse beantragen?
Auf Innobons 2025 kann zugegriffen werden von private Unternehmen (unabhängig von ihrer Rechtsform) und Gruppierungen von bis zu drei Entitäten, sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
- Haben Sie eine Steueradresse und eine Tätigkeit in der Autonomen Gemeinschaft Madrid.
- Gehört nicht zum öffentlichen Sektor.
- Um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.
- Gehören dem Agrar-, Vieh- und Forstsektor oder der damit verbundenen Agrar- und Lebensmittelindustrie an.
Art der Beihilfe und Finanzierungsbedingungen
Zuschüsse werden gewährt in wettbewerbsorientiertes Wettbewerbsregime und sie können bis zu erreichen 100.000€ pro Projekt, abdeckend:
- El 50% des förderfähigen Budgets.
- Un Zusätzlich 10% für mittelständische Unternehmen und 20% für kleine Unternehmen.
- Un 15% extra wenn das Projekt eine effektive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen beinhaltet und eines von ihnen ein KMU ist.
- effektive Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, von denen mindestens eines ein KMU ist.
Die Zahlung der Beihilfe erfolgt in drei Ratenzahlungen:
- Die erste Zahlung, die 50% der gewährten Beihilfe entspricht, erfolgt zum Zeitpunkt der Gewährung der Beihilfe. Es handelt sich um eine Vorauszahlung, für die eine Bürgschaft geleistet werden muss.
- Die zweite Zahlung, die sich auf einen Höchstbetrag von 25% beläuft, erfolgt als Zwischenzahlung, nachdem die Begünstigten die Ausführung von 75% des als Beihilfe gewährten Gesamtbetrags begründet haben.
- Die dritte und letzte Zahlung mit einem Höchstbetrag von 25% erfolgt, nachdem die Begünstigten die Ausführung von 100% des als Beihilfe gewährten Gesamtbetrags begründet haben.
Schwerpunktthemen von Innobons 2025:
- Anpassung der Pflanzen an den Klimawandel.
- Reduzierung der Treibhausgasemissionen oder Erhöhung der Kohlenstoffsenken.
- Verhinderung des Verlusts und der Erosion von Agrar- oder Waldböden.
- Reduzierung des Inputverbrauchs.
- Verhinderung der Entstehung von land- und forstwirtschaftlichen Abfällen sowie von Agrar- und Lebensmittelabfällen
- Verwertung von Abfällen oder Nebenprodukten aus der Land-, Vieh- und Forstwirtschaft sowie aus der damit verbundenen Industrie oder der Agrar- und Lebensmittelindustrie.
- Neue Verpackung, Konservierung oder Verarbeitung von Agrar- und Lebensmittelprodukten.
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Mehrzielkulturen.
- Studien zur Produktlebensdauer.
- Entwicklung neuer Lebensmittelprodukte. Optimierung und Verbesserung der Lebensmittelrezeptur und -prozesse, einschließlich der Verarbeitung von Konservierungsmitteln.
- Entwicklung von Prototypen von Lebensmitteln und Inhaltsstoffen in einer Pilotanlage.
- Entwicklung und Validierung von Sensoren oder Geräten zur Kontrolle von Lebensmittelqualitäts- und Lebensmittelsicherheitsparametern im Hinblick auf konventionelle Analysemethoden sowie die ernährungsphysiologische und sensorische Charakterisierung von Zutaten und Lebensmitteln.
- Gestaltung von Prozessen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung.
- Analyse und Untersuchung neuer Produkte, die aus Lebensmittelabfällen, Essensresten und Kürzungen gewonnen wurden.
Welche Ausgaben kommen für Innobons 2025 in Frage?
- Personal: Die Personalkosten, die das begünstigte Unternehmen ausschließlich und speziell für die Durchführung des beihilfepflichtigen Projekts eingestellt hat und die sich daher in seinem Arbeitsvertrag widerspiegeln.
- Die Kosten für externe Hilfe und Dienstleistungen, die das begünstigte Unternehmen nicht selbst tragen kann, da sie für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.
- Die Kosten für inventarisierbares Material ergeben sich aus:
1. Der Erwerb von wissenschaftlich-technischen Maschinen oder Geräten, mit Ausnahme von gebrauchten Geräten.
2. Die Amortisation von Maschinen, Anlagen, Geräten oder Materialien während der Projektdurchführung, einschließlich des Kaufs von Software oder Computeranwendungen.
3. Die Vermietung von Maschinen, Anlagen, Geräten oder Materialien, die für die Realisierung des Projekts bestimmt sind.
- Die Kosten für den Erwerb von Verbrauchsmaterial, sofern dieses Material in direktem Zusammenhang mit der Entwicklung des Projekts steht, für das die Beihilfe gewährt wird.
- Die Kosten, die sich aus dem Bericht eines Wirtschaftsprüfers ergeben.
- Die allgemeinen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen, für das die Beihilfe gewährt wird.
- Andere Kosten, die nicht in den vorherigen Abschnitten enthalten sind und sich aus der Maßnahme ergeben und für ihre Durchführung erforderlich sind, sind ebenfalls finanzierbar. Dazu gehören Dienstleistungen zur Durchführung von Pilotversuchen, innovationsunterstützende Dienstleistungen und/oder der Erwerb oder die Lizenzierung von technischem Wissen und Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten.
Es ist wichtig zu beachten, dass für die Ausgaben Marktpreise gelten müssen und dass die Belege für die förderfähigen Ausgaben auf den Namen der begünstigten Einrichtung ausgestellt sein müssen, die sie tätigt. Bei Gruppen müssen diese Belege auf den Namen des Unternehmens ausgestellt sein, das als Teil der Gruppe die Kosten trägt.
Hauptdokumentation, die zusammen mit dem Antrag einzureichen ist
- Technisch-wissenschaftlicher Bericht über das zu entwickelnde Projekt gemäß dem Modell und den Anweisungen in der Reihenfolge der Aufforderung.
- Informationen über die Mitglieder, die das Projekt gemäß dem in der Reihenfolge der Ausschreibungen enthaltenen Modell entwickeln werden.
- Bei Gruppen die interne Vereinbarung, die den Betrieb der Gruppe regelt.
Kriterien für die Bewertung und Auswahl von Bewerbungen
Prinzip 1: Projektentwicklung (maximal 60 Punkte).
- Das Verhältnis des Projekts zu den für diese Zuschüsse geplanten Schwerpunktlinien von F+E+i wird bewertet.
- Der potenzielle Nutzen der technologischen Ziele, die in den verschiedenen Elementen der Wertschöpfungskette verfolgt werden, wird bewertet: Produktion, Konservierung, Verarbeitung, Verpackung, Vertrieb und Marketing.
- Der Innovationsgrad des Projekts wird bewertet
- Die Angemessenheit der Methodik und der Entwicklung des Projekts wird bewertet.
- Die Begründung des Budgets wird anhand des Umfangs und der Ziele des Projekts sowie der Angemessenheit der Verteilung und der Mittelzuweisung für die einzelnen Phasen und Aufgaben des Projekts bewertet.
Prinzip 2: Kapazität des oder der Antragsteller in Bezug auf das Projekt (maximal 20 Punkte).
- Die Kompetenz, Ausbildung und bisherige Berufserfahrung des oder der einzelnen Projektmitglieder werden im Zusammenhang mit dem Projekt bewertet.
- Es wird geprüft, ob es angemessen ist, Verträge mit anderen Stellen bei der Entwicklung des Projekts abzuschließen und mit ihnen zusammenzuarbeiten oder nicht.
- Die Angemessenheit und Angemessenheit der Aktivitäten, die von jedem der Projektmitglieder, unabhängig davon, ob es sich um eines, zwei oder drei seiner Mitglieder handelt, durchzuführen sind, werden bewertet.
Prinzip 3: Sozioökonomische und ökologische Auswirkungen (maximal 20 Punkte).
- Der Beitrag und die Auswirkungen der Projektziele auf die Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des Sektors werden bewertet.
- Der Beitrag und die Auswirkungen der Projektziele zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit werden bewertet.
Frist für die Einreichung von Anträgen für Innobons 2025
Zwischen dem 31.05.2025 und 31/08/2025.
Innobons 2025 Es ist eine hervorragende Gelegenheit für Unternehmen des Agrar- und Lebensmittelsektors in Madrid, sich zu entwickeln innovative Projekte mit nicht rückzahlbaren öffentlichen Mitteln. Wenn Ihr Unternehmen eine neue Technologie, ein neues Produkt oder einen neuen Prozess entwickelt, kann diese Hilfe entscheidend sein, um Ihre Initiative mit institutioneller Unterstützung zu skalieren.