Neue Reihe von CDTI-Zuschüssen: Teilweise rückzahlbare Zuschüsse für Test- und Experimentierinfrastrukturen zur Förderung von Unternehmensinnovationen

Das CDTI Innovation hat eine neue Reihe von Zuschüssen eingeführt, die darauf abzielen, das Innovationsökosystem in Spanien durch die Unterstützung wissenschaftlich-technologischer Infrastrukturen zu stärken.

Dies ist die Hilfslinie für Test- und Experimentierinfrastrukturen, eine Initiative, die Unternehmen, insbesondere KMU, die Entwicklung, Validierung und Skalierung von Technologien erleichtern soll.

Diese neue Ausschreibung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Technologietransfers und zur Beschleunigung der Markteinführung neuer Lösungen.

Zweck der Beihilfe

Das Hauptziel dieser Linie ist Finanzierung von Investitionsprojekten zum Bau und/oder zur Verbesserung von Test- und Experimentierinfrastrukturen.

Diese Infrastrukturen sollen Unterstützungsdienste für Unternehmensinnovationen bereitstellen und es Unternehmen ermöglichen:

  • validieren Sie Technologien in realen oder simulierten Umgebungen

  • Prototypen und Demonstratoren entwickeln

  • Skalieren Sie technologische Lösungen

  • die Markteinführung neuer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen beschleunigen

Außerdem sucht die Linie Stärkung der Rolle der Schnittstellenagenten im Innovationsökosystem, wie Technologiezentren, Wissenschaftsparks oder Inkubatoren, die den Wissenstransfer in das Geschäftsgefüge erleichtern.

Begünstigte von Zuschüssen für Test- und Experimentierinfrastrukturen

Entitäten, die:

  • Sind gültig konstituiert

  • eine eigene Rechtspersönlichkeit haben

  • eine Steueradresse in Spanien haben

Insbesondere richtet sich die Ausschreibung an:

  • Technologiezentren und Zentren zur Unterstützung technologischer Innovationen (staatliche oder territoriale Ebene)

  • Wissenschaftlich-technologische Parks

  • Inkubatoren

  • Büros für Wissenstransfer

  • Verbände und Stiftungen mit regelmäßiger wirtschaftlicher Tätigkeit

  • Unternehmen

Art der finanzierbaren Projekte

Die Hilfe richtet sich an Investitionsprojekte, die von einer einzigen Einheit durchgeführt werden zielt auf die Schaffung oder Verbesserung technologischer Infrastrukturen ab.

Als Test- und Experimentierinfrastrukturen gelten Infrastrukturen, die Folgendes umfassen:

  • Prüfstände

  • Pilotlinien

  • technologische Demonstratoren

  • Testeinrichtungen

  • Lebende Labore

  • technologische Fähigkeiten und damit verbundene Ressourcen

Diese Infrastrukturen müssen darauf abzielen, Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere KMU, bereitzustellen, die Technologien vor der Vermarktung validieren oder testen müssen.

Art der Beihilfe und finanzielle Bedingungen

Die Linie ist instrumentiert von Teilweise rückzahlbare Zuschüsse (APR) finanziert vom CDTI.

Die wichtigsten Bedingungen sind:

  • Deckung: bis zu 75% des genehmigten Budgets

  • Nicht rückzahlbare Tranche (Zuschuss): 15%

  • Zinssatz: fest, bezogen auf den Euribor bei einem Jahr

  • Vorauszahlung: bis zu 50% (erweiterbar auf 75% mit Garantien)

  • Amortisationszeitraum: 9 Jahre alt. Halbjährliche Tilgung des Kapitals und der Zinsen der Beihilfe.
  • Fehlbetrag: 1 Jahr seit Ende des Projekts

Darüber hinaus kann das CDTI auf der Grundlage der wirtschaftlichen und finanziellen Analyse des Unternehmens Garantien verlangen, die jedoch in einigen Fällen reduziert oder gestrichen werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass das begünstigte Unternehmen mindestens die 25% der Projektkosten aus eigenen Mitteln oder aus Drittmitteln ohne öffentliche Unterstützung.

Merkmale des Projekts

Projekte, die für diese Beihilfe in Frage kommen, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestbudget: 175.000€

  • Maximales Budget: 25.000.000€

  • Dauer: zwischen 9 und 24 Monaten

  • Ausführung: ein einziger Meilenstein (mit der Möglichkeit von Erweiterungen)

Darüber hinaus muss die Beihilfe eine Anreizeffekt, was bedeutet, dass die Anfrage vor Beginn des Projekts eingereicht werden muss.

Förderfähige Kosten

Investitionen, die für den Bau oder die Verbesserung von Infrastrukturen erforderlich sind, gelten als förderfähig, darunter:

Sachanlagen

  • Terrains

  • Gebäude und Anlagen

  • Maschinen

  • Teams

Immaterielle Vermögenswerte

  • Patente

  • Lizenzen

  • technisches Wissen

  • Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum

In allen Fällen müssen die Kosten in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und notwendig für den Betrieb der Infrastruktur.

Jede Investition, die nicht ordnungsgemäß begründet ist, kann aus dem förderfähigen Budget ausgeschlossen werden.

Evaluierung von Hilfsprojekten für Prüf- und Experimentierinfrastrukturen

Das CDTI bewertet Anfragen auf der Grundlage von:

  • die technische Qualität des Vorschlags

  • Die Durchführbarkeit des Projekts

  • die technische Kapazität des Unternehmens

  • wirtschaftlich-finanzielle Solvenz

Aufgrund der Finanzanalyse kann das CDTI zusätzliche Bedingungen erfordern, wie z. B.:

  • Kapitalerhöhungen

  • Wiederherstellung des Vermögensgleichgewichts

Diese Bedingungen müssen vor der Genehmigung des Projekts akzeptiert werden.

Fristen für den Anruf

Anfragen können eingereicht werden:

  • Seit 16. März 2026

  • Das ganze Jahr über

  • Über das elektronische Büro der CDTI Innovation

Dadurch wird die Leitung zu einer offenen Ausschreibung, die es den Unternehmen ermöglicht, die Anfrage auf der Grundlage des Status ihres Projekts zu planen.

In einem Kontext, in dem die Validierung und Skalierung von Technologien für die Wettbewerbsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist, spielen diese Arten von Infrastrukturen eine grundlegende Rolle bei der Beschleunigung von Innovationen.