COVID-19-Zuschüsse für F&E- und Investitionsprojekte zur Bewältigung des Gesundheitsnotfalls

Neuer Aufruf zur Einreichung von COVID-19-Zuschüssen für F&E- und Investitionsprojekte zur Bewältigung des durch das Coronavirus ausgelösten Notstands.

· Das Budget für die Aufforderung zur Einreichung von COVID-19-Zuschüssen beträgt 12.000.000 Euro.

· Dies sind Zuschüsse in Form von Zuschüssen für Unternehmen mit Finanzämtern in Spanien, Technologiezentren und/oder Innovationsunterstützungszentren.

· Die Frist für die Einreichung von Anträgen wurde am 11. Mai 2020 um 12:00 Uhr eröffnet.

Am 11. Mai wurde der CDTI-Aufruf veröffentlicht: „COVID-19 Grants“, ein Aufruf zur Einreichung von Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Investitionsprojekte, deren Hauptziel darin besteht, Lösungen zur Beendigung und Abschwächung des durch die COVID-19-Krankheit ausgelösten Gesundheitsnotstands zu finden.

Welche Begünstigten und Kategorien hat die Ausschreibung?

Für F&E-Projekte

Gültig gegründete Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit und Steueradresse in Spanien. Technologiezentren und/oder Zentren für Innovationsunterstützung, die in das durch das Königliche Dekret 2093/2008 vom 19. Dezember eingeführte Register der Zentren eingetragen sind.

Für Investitionsprojekte:

Gültig gegründete Unternehmen mit Rechtspersönlichkeit und Steueradresse in Spanien.

Was sind die Merkmale der Ausschreibung für COVID-19-Zuschüsse?

Es wird nur gewährt eine Beihilfe pro Begünstigtem. La Die maximale Beihilfeintensität beträgt 80% des förderfähigen Budgets des eingereichten Projekts. La individueller Beihilfebetrag wird immer bestimmt auf der Grundlage von tatsächliche finanzierbare Kosten des Projekts, der spezifischen Merkmale des Begünstigten und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Der Gesamtbetrag der Beihilfe für jeden Begünstigten beträgt Wird in einer einzigen Zahlung ausgezahlt. El CDTI wird die Einhaltung der Maßnahme überprüfen. das subventioniert wurde und die entsprechende Akkreditierung ausstellen wird.

Welche Eigenschaften müssen die Bewerberprojekte erfüllen?

Alle eingereichten Projekte müssen die gesundheitliche Notlage berücksichtigen und daher eine schnelle Umsetzung und einen kurzfristigen Start ermöglichen.F&E-Projekte:

Individuelle F&E-Projekte. Aktivitäten der industriellen Forschung und/oder experimentellen Entwicklung im Zusammenhang mit COVID-19. In diesem Abschnitt sind enthalten: Impfstoffe, Medikamente und Behandlungen, medizinische Geräte sowie Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung, Desinfektionsmittel, Kleidung und Schutzausrüstung sowie all die Innovationen in relevanten Prozessen im Hinblick auf eine effiziente Herstellung der erforderlichen Produkte. Das Projekt sollte 2020 beginnen und spätestens am 31. Oktober 2021 abgeschlossen sein.

Investitionsprojekte:

Individuelle Investitionsprojekte. Investitionen für die Herstellung aller Produkte im Zusammenhang mit COVID-19. Dieses Konzept umfasst Medikamente und Behandlungen, Zwischenprodukte, pharmazeutische Wirkstoffe, Rohstoffe, medizinische Geräte, Krankenhaus- und medizinische Geräte und die für ihre Herstellung erforderlichen Rohstoffe sowie Werkzeuge für die Datenerhebung und -behandlung oder Analyse. Diese Investitionen müssen eine Verbesserung des normalen Produktionsprozesses des Beihilfeempfängers oder eine Erhöhung seiner Produktionskapazität beinhalten. Die Höchstdauer beträgt 6 Monate, gerechnet ab dem Tag der Gewährung der Beihilfe. Das Projekt sollte 2020 beginnen und spätestens am 31. Oktober 2020 enden.

El maximal zuschussfähiges Budget sowohl für F&E-Projekte als auch für Investitionsprojekte ist es 625.000 Euro. Die maximale Vergabe von Unteraufträgen für das Projekt beträgt 65% des förderfähigen Budgets, sofern Sie über die entsprechende Genehmigung bei der Genehmigung der Konzession verfügen. Die Auslagerung von Unternehmen, die mit dem Begünstigten in Verbindung stehen, ist nicht zulässig. Liegen Verträge über einem Betrag von mehr als 60.000 Euro vor, müssen drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingereicht werden, um die Wahl zwischen den eingereichten Angeboten zu rechtfertigen.

Ermöglicht die Gewährung der COVID-19-Zuschüsse von CDTI die Erstellung eines motivierten Berichts?

Ja, für Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Nicht für Investitionsprojekte.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Für F&E-Projekte:

Personalkosten für das Projekt.Kosten für Materialien, Verbrauchsmaterialien, Betriebsstoffe und andere Produkte mit ähnlichen Eigenschaften.Kosten für Auftragsforschung, technisches Wissen und erworbene Patente.Beratung und andere gleichwertige Dienstleistungen.Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten, Konformitätsbewertungen oder Genehmigungen, die für die Vermarktung erforderlich sind.

Investitionsprojekte:

Kosten für Materialien, Lieferungen und ähnliche Produkte.Kosten für das für das Projekt eingesetzte Personal.Kosten für den Erwerb materieller und immaterieller Anlagevermögen.Kosten für externe Verträge, die für die Investition erforderlich sind.

Wie kompatibel sind COVID-19-Zuschüsse?

Die im Rahmen dieser Aufforderung gewährten Beihilfen sind während ihrer Laufzeit mit allen anderen öffentlichen Beihilfen auf europäischer, staatlicher oder regionaler Ebene unvereinbar, sofern sie identische Ziele und Zwecke verfolgen.

Weitere Informationen zu den in Spanien verfügbaren COVID-19-Zuschüssen:

Weitere Informationen zur Ausschreibung für COVID-19-Zuschüsse finden Sie in der Regeln des Anrufs veröffentlicht. Sie können sich auch über andere öffentliche Finanzierungsmaßnahmen informieren und diese erkunden, die von der veröffentlicht wurden CDTI und andere öffentliche Einrichtungen wie ICO, IVF oder ICEX.Auf der anderen Seite können Sie die Bundesstaat Enisa und ihre Verfahren aufgrund der COVID-19-Situation.