Wer kann einen NEOTEC CDTI beantragen?
Die Neotec-Linie wurde für Unternehmen mit einem sehr hohen Maß an technologischer Disruption entwickelt. Begünstigte der Aufforderung werden daher Geschäftsprojekte innovativer Unternehmen sein, die den Einsatz von Technologien oder Kenntnissen benötigen, die auf der Grundlage von Forschungstätigkeiten entwickelt wurden und auf denen die Geschäftsstrategie auf der Technologieentwicklung basiert.
Die begünstigten Unternehmen müssen in den letzten drei Jahren und mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung der Beihilfeanträge gegründet worden sein. Darüber hinaus müssen die begünstigten Unternehmen über ein Mindestkapital von 20.000 Euro verfügen, das vollständig ausgezahlt und vor Einreichung des Antrags vollständig in das Register eingetragen sein muss.
Darüber hinaus müssen Unternehmen, um Nutznießer der NEOTEC-Linie zu sein, über ihre Verpflichtungen zur Hinterlegung von Jahresabschlüssen, sowohl einzeln als auch konsolidiert, im Handelsregister oder im offiziellen Register informiert sein, die dem Enddatum der Frist für die Einreichung von Anträgen für die Ausschreibung entsprechen.