Was dir niemand darüber erzählt, wie du eine Enisa bekommst: Was ist der Höchstbetrag, den du von Enisa verlangen kannst?

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Was dir niemand darüber erzählt, wie du eine Enisa bekommst: Was ist der Höchstbetrag, den du von Enisa verlangen kannst?

Was ist der Höchstbetrag, der bei Enisa angefordert werden kann?

Wie immer hat diese Frage mehrere Antworten. Erstens hängt der maximale Nennbetrag, den Sie beantragen können, von der Kreditlinie ab, für die Sie Ihr Unternehmen anbieten.

Nominell beinhalten die Linien Growth, Digital Entrepreneurs, Agroinnpulse und Audiovisual and Creative Cultural Industries einen Höchstbetrag von eineinhalb Millionen Euro; die Linie Unternehmer maximal dreihunderttausend Euro und die Linie Young Entrepreneurs maximal fünfundsiebzigtausend Euro.

Allerdings ist es sehr wichtig zu bedenken, dass der effektive Betrag, den die ENISA für ein Unternehmen genehmigen kann, niemals den Betrag der Eigenmittel des Unternehmens zum Zeitpunkt der Genehmigung überschreiten darf.

Aber... was sind Eigenmittel? Sie bestehen aus:

  • Das von den Partnern bereitgestellte Anfangskapital und die vorgenommenen Kapitalerhöhungen.
  • Das nicht benötigte Kapital, das durch ausstehende Auszahlungen gebildet wird.
  • Emissionsprämien.
  • Reservierungen, legal oder freiwillig
  • Eigene Aktien und Anteile an Vermögenswerten.
  • Das Ergebnis der Vorjahre (die bei technologischen Startups in der Frühphase normalerweise negativ sind und daher abgezogen werden).
  • Andere Beiträge von Partnern (wenn sie in Form einer Wandelanleihe vorliegen, verlangt Enisa, dass sie vor der Auszahlung ihres Darlehens in Eigenkapital umgewandelt werden) und
  • Das Ergebnis der aktuellen Übung.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass Eigenkapital Teil des Nettovermögens ist, was unter anderem auch Anpassungen an Wertänderungen bestimmter Vermögenswerte, Zuschüsse, Spenden und Vermächtnisse beinhalten kann. Dies bedeutet, dass es Konzepte oder Mengen umfasst, die von Dritten stammen.

Nachdem wir das oben Gesagte verstanden haben, ist das erste zu berücksichtigende Problem, dass das Unternehmen, um ein Darlehen in Höhe von mehr als dreihunderttausend Euro zu beantragen, seine Konten prüfen muss. Diese Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil des Kreditbewertungsprozesses, sodass es bei erheblichen Vorbehalten bei der Agentur ein deutliches Alarmsignal auslöst.

Zweitens gewährt die ENISA Koinvestitionsdarlehen, sodass die Tatsache, dass in Verbindung mit der Genehmigung des Darlehens eine Kapitalerhöhungsrunde stattfindet, eine Voraussetzung für die Genehmigung des Darlehens ist. Wie bereits erwähnt, gewährt die ENISA kein Darlehen, das die Höhe der Eigenmittel des Unternehmens zum Zeitpunkt der Genehmigung übersteigt, was bedeutet, dass der zu beantragende Höchstbetrag durch das Zusammenspiel dieser beiden Variablen bestimmt wird. Wenn das Unternehmen beispielsweise negative Eigenmittel von fünfzigtausend Euro hat und die Runde zweihunderttausend Euro beträgt, beträgt der Höchstbetrag, den die Agentur genehmigt, einhundertfünfzigtausend Euro.

Schließlich zieht die ENISA von dem Höchstbetrag, den das Unternehmen beantragen kann, den Betrag aller ausstehenden Kredite ab, die das Startup möglicherweise aus einer früheren Genehmigung erhalten hat. Wenn das Unternehmen also ein Darlehen von der Wachstumslinie in Höhe von dreihunderttausend Euro beantragen möchte und über positive Eigenmittel und eine nicht geprüfte Kapitalerhöhungsrunde von fünfhunderttausend Euro verfügt und über einen ausstehenden Saldo von einhunderttausend Euro aus einem früheren Darlehen verfügt, beträgt der Höchstbetrag, den die ENISA genehmigt, zweihunderttausend Euro.