Wer kann sich für einen CDTI NEOTEC Women Entrepreneurs bewerben? Geschäftsprojekte innovativer Unternehmen, die von Frauen geleitet werden und die den Einsatz von Technologien oder Wissen erfordern, das auf der Grundlage von Forschungstätigkeiten entwickelt wurde und auf denen die Geschäftsstrategie auf der Entwicklung der Technologie basiert, können für die Ausschreibung eingereicht werden.
Projekte müssen die folgenden Anforderungen erfüllen, um für Neotec-Frauen in Frage zu kommen: Erstens muss das Leitungsorgan des Unternehmens hauptsächlich aus Frauen bestehen. Zweitens müssen Frauen die Mehrheit des Aktienkapitals des Unternehmens oder einen entsprechenden Anteil an dem Projekt halten, das Gegenstand der Beihilfe ist.
Was die erste Anforderung anbelangt, so muss das Leitungsorgan des Unternehmens zu mehr als 50% aus Einzelpersonen bestehen, und zwar mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung für die Ausschreibung.
Falls es juristische Personen gibt, die Teil des Leitungsorgans des Unternehmens sind, dürfen sie seit dem Ende der Frist für die Einreichung von Unterstützungsanträgen für diesen Aufruf keinen Prozentsatz von mehr als 25% dieses Prozentsatzes ausmachen.
Was die zweite Anforderung anbelangt, d. h. die Mehrheitsbeteiligung am Aktienkapital des Unternehmens oder die entsprechende Beteiligung von Frauen an dem Projekt, das Gegenstand der Beihilfe ist, so muss das begünstigte Unternehmen nach Wahl des Unternehmens mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen. Im ersten Fall müssen mehr als 50% der Aktien oder Aktien, aus denen das Aktienkapital der Gesellschaft besteht, nominell Frauen, gehören, und zwar mindestens ab dem Ende der Frist für die Einreichung von Unterstützungsanträgen für die betreffende Ausschreibung. Im zweiten Fall verlangt CDTI, dass mindestens 40% der Ausgaben des für das Projekt zuständigen Personals Frauen entfallen. Bei der Überprüfung dieser Anforderung werden das in der Antragsphase eingereichte Projektbudget in Form von Stunden, die für Personalkosten beantragt wurden, sowie das in der Rechtfertigungsphase der Beihilfe festgelegte Budget in Form von Stunden, die in Form von Stunden für Personalausgaben gerechtfertigt sind, berücksichtigt.
Darüber hinaus müssen die begünstigten Unternehmen wie in der allgemeinen Aufforderung von Neotec in den letzten drei Jahren und mindestens sechs Monate vor Ablauf der Frist für die Einreichung von Beihilfeanträgen gegründet worden sein, ein Mindestkapital von 20.000 Euro haben, vollständig ausgezahlt und vor Einreichung des Antrags vollständig in das Register eingetragen sein.
Darüber hinaus müssen sie über die Verpflichtungen zur Hinterlegung von Einzelabschlüssen und gegebenenfalls konsolidierten Jahresabschlüssen im Handelsregister oder im amtlichen Register auf dem Laufenden sein, die dem Enddatum der Frist für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung im Rahmen des Anrufs entsprechen.